Sonderbedingungen Mehrweggestelle

der Wipro System GmbH & Co. KG

Diese Bedingungen gelten mit Vorrang vor den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn wir dem Kunden die Ware unter Verwendung von Mehrweg-Gestellen anliefern.

§1 Grundlagen

(1) Wipro kann die Ware auf handelsüblichen Mehrweg-Paletten und/oder Mehrweg-Gestellen (nachfolgend als „Paletten/Gestelle“ bezeichnet) an den Käufer liefern.
Die Paletten/Gestelle bleiben Eigentum von Wipro und sind dieser unverzüglich und unbeschädigt zurückzugeben.

(2) Der Gebrauch der Paletten/Gestelle ist für die Dauer von 28 Kalendertagen ab Anlieferung kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch nach 56 Kalendertagen schuldet der Kunde ein wöchentliches Entgelt für die verspätete Rückgabe gemäß der nachfolgenden Regelung.

§2 Freimeldung und Abholung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Paletten/Gestelle gegenüber Wipro unverzüglich frei zu melden. Wipro holt die Gestelle selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten ab.

(2) Die Freimeldung erfolgt über  die Internetseite …

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Paletten/Gestelle bis zur Abholung gegen Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht mehr, wenn die Paletten/Gestelle nach einer erfolgten Freimeldung gem. § 2 Absatz 2 nicht innerhalb von 28 Tagen von Wipro abgeholt werden, obwohl die Paletten/Gestelle tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

(4) Wurde ein Gestell fälschlicherweise abholbereit gemeldet (nicht freigeschafft, nicht transportsicher, nicht zugänglich, oder nicht an der angegebenen Anschrift) läuft die Nutzungsdauer ab Auslieferdatum unabhängig von der Freimeldung weiter. 
Wipro kann für ihren vergeblichen Aufwand zur Abholung Logistikkosten gegenüber dem Kunden erheben.

(5) Bei Freimeldung an einem von der ursprünglichen Auslieferung abweichende Ort ist Wipro ebenfalls berechtigt, Logistikkosten nach Aufwand (entsprechend vorherigem Absatz Ziff. 4) zu erheben.

§3 Verzug

(1) Der Kunde hat die Paletten/Gestelle innerhalb von 28 Tagen ab Anlieferung frei zu melden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung innerhalb der Frist nicht nach, ist Wipro berechtigt, den Kunden zu mahnen.

Unabhängig davon gerät der Kunde mit seiner Pflicht zur Freischaffung und Freimeldung in Verzug, wenn er die Paletten/Gestelle nicht binnen 28 Kalendertagen nach Erhalt freischafft und freimeldet, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.

(2) Der Verzug endet mit der Freimeldung, wenn die Paletten/Gestelle im Zeitpunkt der Freimeldung tatsächlich frei sind und abgeholt werden können.

§4 Entgelt bei verspäteter Freimeldung und Schadensersatz

(1) Gerät der Kunde mit der Freischaffung und Freimeldung der Paletten/Gestelle in Verzug, so hat er für jede begonnene Woche des Verzuges ein Verzugsentgelt in Höhe von 25,00 EUR netto je Palette/Gestell zu zahlen.

 (2) Kommt dem Kunden eine Palette/Gestell abhanden, hat er Wipro Ersatz in Höhe der s in § 5 festgelegten Höhe zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Wipro vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Wipro ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

(3) Beschädigt oder ein Kunde eine Palette/Gestell, so hat er Wipro den Aufwand zur Schadensbeseitigung, jedoch maximal den Paletten-/Gestellwert gem. § 5 zu ersetzen.

Der Totalschaden einer Palette/eines Gestells wird mit dem Maximalbetrag gem. § 5 berechnet.

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn ein akutes Risiko besteht, dass die zu transportierenden Bauelemente aufgrund der Beschädigung des Transportgestells nicht mehr mängelfrei transportiert werden können. Der Nachweis eines geringeren bis gar keinen oder höheren Schadens ist den
Beteiligten nachgelassen.

§5 Wert der Paletten/Gestelle

Der erstattungspflichtige Nettowert für jede Palette/ jedes Gestell beträgt:

Palette – 500,00 €

Holzgestell – 300,00 €

§ 6 Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich zum Monatsende. Die Berechnung endet mit dem Tag der Freigabe bei Wipro.

Stand 03.05.2023